Gartenhaus Genehmigung einholen

Eine Genehmigung muss oft auch für ein kleines Gartenhaus eingeholt werden

In den meisten deutschen Grünanlagen ist es gang und gäbe, ein kleines Häuschen aufzustellen, in dem die Gartenmöbel und Geräte untergebracht werden.

Aber darf eigentlich jeder ein Gartenhaus ohne Genehmigung bauen?

Auch sind mit dem Kauf eines Gartenhauses mitunter einige Kosten verbunden, die nicht jeder Hobbygärtner mal eben so aufbringen kann. 

Um die Rechnung für die Materialien begleichen zu können, kann man beispielsweise ein Darlehen unter www.kleinkredit.net beantragen. Somit steht einem die gewünschte Summe zur Verfügung, die wiederum über einen festgelegten Zeitraum in kleinen Raten zurückgezahlt werden muss.

Bevor Sie jedoch mit dem Bau beginnen, sollten Sie auf jeden Fall einige Formalitäten und Voraussetzungen abklären. Welche das sind, erklären wir Ihnen in den folgenden Abschnitten – von der Genehmigung selbst über das Fundament bis zur Frage der lieben Nachbarn.


Gartenhaus Genehmigung durch das Bauamt

Bevor Sie den ersten Spatenstich machen, müssen Sie in Erfahrung bringen, ob Sie eine Genehmigung für den Bau des Gartenhäuschens von der Stadt benötigen.

Diese hängt meist mit der Größe des Objektes ab und wird von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich gehandhabt.

In Bayern und Brandenburg sind z.B. Gebäude bis zu einem bebauten Volumen von 75 Kubikmetern von einer Genehmigung befreit. In Berlin und Sachsen dagegen brauchen Sie schon bei einem Gartenhaus von mehr als 10 Kubikmetern eine Genehmigung. 

Auch die Bestimmungen, wie hoch ein Gartenhaus sein darf, wenn es direkt an der Grenze zum Nachbargarten steht, entscheiden darüber, ob Sie eine Genehmigung für Ihr geplantes Gartenhaus bekommen oder nicht. 

Daher ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld informieren und Ihre Baupläne ggf. noch einmal umändern, wenn das Haus beispielsweise zu groß sein sollte.


Ein Fundament für Ihr Gartenhaus

Damit Ihr Gartenhaus Wind und Wetter standhalten kann, muss es nicht nur aus wasserfesten Materialien bestehen, sondern auf einem stabilen Fundament gebaut werden.

Dieses sollte der Größe des Grundrisses entsprechen – ist das Haus eher klein, reicht eine ebenerdige Fläche als Fundament schon aus. Für größere Objekte hingegen sollten Sie in jedem Fall einen festen und glatten Untergrund schaffen, zum Beispiel aus Kies oder Platten.


Genehmigung durch die Nachbarn

Auch wenn Sie eine Baugenehmigung erhalten haben oder gar keine benötigen, sollten Sie die Größe und auch die genaue Lage Ihres Gartenhaus gut durchdenken. Und im Zweifelsfall zuvor mit ihren Nachbarn besprechen. 

Nicht selten fühlen sich Nachbarn durch den Neubau gestört, weil dieser beispielsweise Schatten in den Garten nebenan wirft oder das Dach in die Bäume vom Grundstück nebenan ragt.

Am besten aber messen Sie das Raumvolumen (Höhe x Breite x Tiefe) exakt aus und wählen einen Platz, an dem das Gartenhaus ungestört vom Ärger der Nachbarn sein Dasein fristen kann. 


Bildquelle: 

Gartenhaus genehmigen lassen © Hemera Technologies/AbleStock.com/Thinkstock 

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